Der Führerschein Klasse B, allgemein bekannt als PKW-Führerschein, ist zulässig für alle Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder der Klasse A, A1 und A2) bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen. Dies bedeutet, dass auch das Fahren von LKW, Kleintransportern, Wohnmobilen sowie Kleinbussen mit bis zu 8 Fahrgastplätzen mit diesem Schein erlaubt ist.
Zu beachten ist, dass auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg oder mehr transportiert werden dürfen, solange die Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht überschreitet. Zusätzlich schließt der Führerschein Klasse B auch die Klassen AM-Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads & Co) und die Klasse L-Traktor und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit ein.
Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig, wohingegen der Führerschein regelmäßig erneuert werden muss. Alle Führerscheine, die vor dem 18.01.2013 erworben wurden, müssen erst 2033 bei der jeweiligen Behörde umgetauscht werden. Hingegen müssen alle danach ausgestellten Führerscheine für die Klasse B, AM, A1, A2 und A alle 15 Jahre erneuert werden. Eine erneute Fahrprüfung oder ein Gesundheitstest sind dabei nicht erforderlich! Diese neue EU-Richtlinie dient lediglich dem Zweck, das Nebeneinander von derzeit 110 verschiedenen Führerscheinen in Europa zu beenden.
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