Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Fahranfängern. Deshalb ist das Unfallrisiko für diese jungen Menschen wesentlich höher. An mehr als 1/5 aller Unfälle mit Personenschäden waren 18- bis 24-jährige als Fahrzeugführer beteiligt. Die Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ soll einen Beitrag zur Senkung dieses hohen Unfallrisikos leisten und zwar insbesondere auf Grund des „mäßigenden Einflusses“ durch die Begleitperson. Um die Sicherheit der jungen Fahrerinnen und Fahrer zu erhöhen, sollen sie die Möglichkeit bekommen, mehr Erfahrungen zu sammeln.
Ausbildung und Prüfung laufen ganz „normal“ wie beim „Führerschein mit 18“ ab.
Die Fahrschule ist bei dem Begleiteten Fahren mit 17 nicht teurer als bei dem regulären Führerschein mit 18 Jahren. Zusätzliche Kosten fallen lediglich bei der Ausstellung der Fahrerlaubnis an. Für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung wird demnach eine Gebühr von 7,70 Euro erhoben. Weiterhin fallen 5,10 Euro für die Überprüfung einer Begleitperson an, sodass für jede eingetragene Begleitperson dieser Betrag gezahlt werden muss.
Im Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis muss mindestens eine Begleitperson benannt sein. Sie muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Der Pkw-Führerschein muss mitgeführt werden.
Es können mehrere Begleiterinnen oder Begleiter benannt werden; auch eine nachträgliche Benennung weiterer Personen gegenüber der Behörde ist möglich. Die Erziehungsberechtigen müssen der Eintragung der Begleitperson(en) zustimmen.