

Seit dem 19.01.2013 zählt ein Moped-Führerschein zur Führerscheinklasse A, wodurch Führerscheinklasse M nicht mehr existiert und seitdem mit AM bezeichnet wird. Mit einem Moped-Führerschein sind Personen nicht nur berechtigt, ein Moped zu fahren, sondern ebenso beispielsweise einen Roller.
Zweirädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h;
 • bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung  höchstens 4 kW;
 • bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
 • Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
 • Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
 • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
 • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
 • Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
 • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
 • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
 • Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Theorie
Praxis